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EPS-Entsorgung: Regierung verabschiedet Ausnahmeregelung!

Nach der Abstimmung im Bundesrat, über die wir separat informiert hatten, stand fest, dass es nach dem Willen der Länder eine auf ein Jahr befristete bundesweite Ausnahmeregelung von den derzeitigen Entsorgungsgesetzen für HBCD-haltige Dämmstoffe geben soll. Die Ministerpräsidenten haben einem entsprechenden Antrag des Landes Nordrhein-Westfalens zugestimmt. Ein Antrag aus dem Saarland, der der alten Entsorgungspraxis wieder dauerhaft Gültigkeit verleihen sollte, fand keine Mehrheit.

Der angenommene Verordnungsantrag wurde an die Bundesregierung weiter geleitet – und diese hat dem Bundesratsbeschluss zugestimmt. Die neue Regelung wird sofort in Kraft gesetzt. Die Übergangslösung gilt vorerst für ein Jahr, in dieser Zeit soll eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks kündigte an, dass sie im Januar zu einer Bund-Länder-Sitzung einladen werde, um die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen der Dämmstoffentsorgung zu klären. "Ein Entsorgungsnotstand wie jetzt darf sich nicht wiederholen. Das sind wir den vielen betroffenen Handwerkern, aber auch dem Klimaschutz schuldig", ließ sie mitteilen.

Die Übergangslösung sieht vor, dass die belasteten Dämmstoffe erst einmal wieder in allen Müllverbrennungsanlagen angenommen werden können, da sie nicht mehr als Sondermüll eingestuft sind. Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wird durch eine befristete Ausnahmeregelung bei der sogenannten POP-Verordnung ergänzt. Innerhalb eines Jahres müssen Bund und Länder dann dauerhafte Lösungen erarbeiten, die eine bundesweite Regelung ermöglicht und auch den europäischen Vorgaben entspricht.

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