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IsoBouw-EPS-Dämmstoff-Abfall

Aktuell herrscht eine starke Verunsicherung hinsichtlich der Entsorgung von EPS-Dämmstoffen.

Diese Verunsicherung ist zurückzuführen auf die zum 01.10.2016 in Kraft getretene neue Abfallverzeichnisverordnung und die damit verbundene Änderung des Abfallschlüssels für Polystyrol Dämmstoffe (EPS und XPS). Diese Dämmstoffe mit Herstelldatum vor dem Jahr 2015 enthalten das Flammschutzmittel HBCD. 

Dämmstoffe, die mehr als 0,1% des Flammschutzmittels HBCD enthalten, werden seit dem 01.10.2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Die Einstufung geschah nicht, weil das HBCD-haltige EPS als gefährlich angesehen wurde. HBCD ist fest in die EPS-Matrix eingebunden und wird weder durch Sägen, Brechen noch Schneiden freigesetzt, es gast nicht aus und wird nicht ausgewaschen. Die Entsorgung von HBCD soll so besser dokumentiert werden und der Gesetzgeber will ein „Ausschleusen“ aus dem Recyclingkreislauf sicher veranlassen. Die Entsorgung für EPS-Dämmstoffe mit HBCD kann künftig ausschließlich über die Verbrennung in Müllheizkraftwerken (MHKW), die über eine entsprechende Sondergenehmigung verfügen (Abfallschlüsselnummern 170603* oder 170903*), erfolgen. 

Leider haben viele MHKW die erforderliche Genehmigung hierfür aus diversen Gründen nicht beantragt, so dass es aktuell zu einem Entsorgungsengpass gekommen ist, der von der Politik in dieser Form definitiv nicht gewollt war. Das bedeutet insbesondere, dass es im Moment Probleme bei der Entsorgung von HBCD-haltigem Altmaterial aus Rückbau und Abriss gibt. 

Verschiedene Landesumweltministerien sind nun schon aktiv geworden und nehmen Einfluss auf die MHKW. Mittlerweile ist die Zahl der Müllheizkraftwerke, die auch HBCD-haltiges EPS entsorgen, wieder auf eine Zahl >15 angestiegen. 

EPS-Platten aus dem Hause Isobouw, die nach dem 01.01.2015 produziert wurden, sind mit dem neuen Flammschutzmittel Polymer FR ausgerüstet und somit HBCD-frei und können über den ganz normalen Hausmüll oder Gewerbemüll entsorgt werden. 

Obwohl die Verwendung des unbedenklichen Flammschutzmittels Polymer FR auf jedem Produkteinleger und in den technischen Unterlagen vermerkt ist, haben sich einige Entsorger auf den Standpunkt gestellt, dass damit eine Vermischung mit HBCD-haltigen Abfällen immer noch nicht sicher ausgeschlossen werden kann und verweigern teilweise die Annahme. 

Um diesem Problem entgegenzuwirken, werden wir zum einen auf allen unseren Lieferpapieren die HBCD-Freiheit dokumentieren. Zum anderen werden wir unsere Produktfolien zusätzlich mit einem deutlichen Hinweis (HBDC-frei) ausstatten. In den nächsten Wochen werden wir unsere EPS-Platten wahrscheinlich mit einer farbigen Abrollung versehen, die auf die HBCD-Freiheit hinweist.

Um der kurzfristig vorhandenen Unsicherheit zu begegnen, haben wir uns dazu entschlossen, vorübergehend und bis auf Widerruf für unsere Kunden eine zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit zu schaffen. Wir werden ab dem 24. Oktober 2016 einen Abholservice für Verschnittstücke (kein Rückbau) anbieten können. 

Dieser Abholservice gilt nur für HBCD-freien EPS-Dämmstoff-Abfall für die von der IsoBouw GmbH nach dem 01.01.2015 gelieferten EPS-Platten.

Die genauen Regeln für  Rücknahme von EPS Abfall sind:

  • Die Abfälle sind sortenrein in IsoBouw-Säcken (getrennt nach grauem Material, weißem Material oder nach dem Typ Duopor) zu sammeln. Die entsprechenden Isobouw-Recycling-Säcke erhalten Sie bei uns für 2,50 Euro je Stück zzgl. Mehrwertsteuer. Ein Sack entspricht ca. 2,0 m³.
  • Die Mindestabholmenge beträgt 20 m³, die maximale Menge pro Auftrag ist ein voller Jumbo-Zug (ca.100 m³).

  • In die Säcke darf ausschließlich IsoBouw-Ware gepackt werden, die aus Fertigungen nach dem 1. Januar 2015 stammen. Die Abholung erfolgt durch einen Auftragsspediteur.

  • Verschmutztes, verunreinigtes EPS-Material sowie HBCD-haltiges Material ist von der Rücknahme ausgeschlossen und wird nicht verladen.

  • Wird bei der Eingangsprüfung in unserem Haus festgestellt, dass sich in den Säcken auch Fremdware befindet, werden wir die dadurch entstehenden Entsorgungskosten an den Auftraggeber weitergeben.

  • Als Kostenbeitrag bzgl. des Logistikmehraufwandes berechnen wir pauschal:

    150,- € zzgl. Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Anlieferung von IsoBouw-Produkten
    250,- € zzgl. Mehrwertsteuer bei gesonderter Anfahrt zur Abholung.

    Die Eigen-Rückgabe in unseren Werken ist nach vorheriger Klärung mit unserem Verkaufsinnendienst möglich. Dafür berechnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von 100,- € zuzüglich Mehrwertsteuer. 
  • Jede Abholung bedarf einer schriftlichen Bestellung. Hierbei versichert der Auftraggeber jeweils schriftlich, dass kein HBCD-haltiges Material zurückgegeben wird.

Isobouw GmbH
Stand / Oktober 2016

Das Bestell-Formular für Abholungen bzw. Rückgaben, finden Sie in unserem Downloadbereich

Für Fragen zum Abholservice, wenden Sie sich bitte an unsere Verkaufsinnen- und Außendienst Mitarbeiter, die Verkaufs-Leitung oder Anwendungstechnik.

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